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Zwischen Schutz und Offenheit: Warum der USP im KI-Zeitalter neu gedacht werden muss

  • Autorenbild: PANTA
    PANTA
  • 25. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 30. Apr.

Ein Bericht vom IP Awareness Day 2025 in Hamburg


Foto: Kati Jurischka
Foto: Kati Jurischka

Hamburg, 2. April 2025. Eine Frage zog sich wie ein roter Faden durch die Diskussionen des diesjährigen IP Awareness Day in der Handelskammer Hamburg: Was ist eigentlich noch schützbar – in einer Zeit, in der kreative Leistung zunehmend automatisiert und replizierbar wird?


Die Bühne war prominent besetzt. Vertreter:innen aus Wirtschaft, Forschung und Recht kamen zusammen, um über die Zukunft geistigen Eigentums zu sprechen. Darunter: Dr. Maria Skottke-Klein vom Deutschen Patent- und Markenamt, IP-Expert:innen aus Industrie und Kanzleien – und mittendrin unser Mitgründer Arian Okhovat Alavian, der aus der Praxis von (KI-)Startups berichtete.


„Früher war der USP ein Produkt. Heute ist es oft ein System – ein Prozess, ein Datenzugang, ein KI-Setup“, so Alavian. PANTA entwickelt AI-gestützte Kreativsysteme für Medien und Organisationen. Was bei uns zählt, ist nicht nur, was generiert wird – sondern wie. Genau hier beginnt die Debatte über Schutzfähigkeit.


Was ist noch geistiges Eigentum, wenn Maschinen schreiben, gestalten, planen?


Das Urheberrecht in Deutschland (und der EU) sieht vor: Nur menschliche Werke können urheberrechtlich geschützt werden. KI-generierte Inhalte – ob Texte, Designs oder Audio – gelten (Stand 2025) als nicht schutzfähig. Auch das US Copyright Office bestätigt diese Linie.

Das bedeutet für Unternehmen: Der generierte Content selbst kann meist nicht exklusiv beansprucht werden. Umso wichtiger wird der Schutz der dahinterliegenden Strukturen. Bei PANTA bedeutet das:


  • Marken- und Designschutz für unsere Tools und visuelle Sprache

  • Verträge und AGBs, die KI-Nutzungsrechte und Urheberschaft klären

  • Geschäftsgeheimnisse, etwa im Prompt Engineering, bei Datenpipelines oder Custom GPTs

  • und nicht zuletzt: eine klare ethische Kommunikation über AI-Einsatz und Herkunft der Inhalte


„Die KI verändert unser Verhältnis zu geistiger Arbeit – und damit auch zu geistigem Eigentum“, sagte Arian Okhovat Alavian im Panelgespräch unter der Moderation von Dr. Miriam Putz (Handelskammer Hamburg). „Wir müssen lernen, nicht nur den Output zu schützen, sondern den gesamten Kontext drumherum.“

Foto: Kati Jurischka
Foto: Kati Jurischka

Die Lehren aus der ersten Gründung


Dass IP kein bloßes Fußnotenthema ist, sondern unternehmerisches Rückgrat, erlebte Arian schon vor PANTA. Mit seinem ersten Startup LIFEoCLOCK – ein Interior Design-Unternehmen – ging es um physische Produkte. Hier wurden Gebrauchsmuster angemeldet, Marken geschützt, mit Blick auf China und andere Märkte IP-Strategien entworfen.


„Die Anmeldungen waren teuer, oft langwierig. Aber sie haben uns Zeit verschafft – und Wettbewerb abgehalten“, so Arian. „Was damals ein Möbelstück war, ist heute ein KI-Workflow. Die Mechanik ist gleich geblieben, nur die Materie hat sich verändert.“


Der europäische Rahmen – und seine offenen Fragen


Die europäische Gesetzgebung holt auf. Mit dem EU AI Act sind erstmals regulatorische Grundlagen geschaffen worden – doch zum Thema IP bleibt vieles vage. Schutzrechte für KI-generierte Inhalte? Fehlanzeige. Derzeit diskutieren Jurist:innen, ob etwa ein komplexes Fine-Tuning auf unternehmenseigene Daten als „geistige Schöpfung“ gelten kann – und ob darin ein schützbarer Teil steckt.


Ein weiteres Feld ist das Prompting – also die gezielte Steuerung von AI-Outputs. Können durchdachte Prompts, in Verbindung mit Custom Models, als geistiges Eigentum gelten? Momentan: nicht eindeutig. Der Schutz läuft meist über Vertragsrecht, Know-how-Schutz und technische Barrieren.


Darin liegt eine neue Verantwortung: IP ist kein reiner Schutzmechanismus mehr, sondern wird zur Frage von Transparenz, Vertrauen und Fairness – gerade dann, wenn automatisierte Systeme menschliche Kreativität simulieren.


Was der IP Awareness Day leistete


Die Veranstaltung in Hamburg war nicht nur ein Sammelpunkt für Expert:innen – sondern ein Ort des echten Austauschs zwischen Theorie und gelebter Praxis. Dr. Guthöhrlein von Drägerwerk gab Einblick in die Patentstrategie eines Weltunternehmens, Prof. Dr. Kuschel von der Bucerius Law School brachte die internationale Perspektive ein, Marina Tcharnetsky vom Artificial Intelligence Center Hamburg sprach über das Spannungsverhältnis von KI und Kreativität.


Dazwischen Gründer:innen wie wir – auf der Suche nach praktikablen Wegen, Innovation zu schützen, ohne sie zu ersticken.


Der USP lebt – aber nicht mehr als singuläre Idee, sondern als orchestriertes System. Der Schutz geistigen Eigentums bleibt relevant, muss aber neu gedacht, erweitert und mit anderen Werten verknüpft werden. Gerade in der KI-getriebenen Wirtschaft braucht es mehr als Markenrecht: Es braucht Haltung, Struktur – und ein tieferes Verständnis von dem, was wirklich einzigartig ist.


Foto: Kati Jurischka
Foto: Kati Jurischka

PANTA begleitet Unternehmen beim sinnvollen Einsatz von KI – von der Entwicklung eigener Tools bis hin zur strategischen Integration. Geistiges Eigentum verstehen wir dabei nicht nur als rechtliche Frage, sondern als Teil einer größeren Verantwortung.



 
 
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